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   VG Karlsruhe, 10.09.2013 - 6 K 629/13   

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https://dejure.org/2013,33143
VG Karlsruhe, 10.09.2013 - 6 K 629/13 (https://dejure.org/2013,33143)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.09.2013 - 6 K 629/13 (https://dejure.org/2013,33143)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. September 2013 - 6 K 629/13 (https://dejure.org/2013,33143)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Dienstliche Gründe für die Übertragung der Rektorenstelle einer Grundschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    Dienstliche Gründe für die Übertragung der Rektorenstelle einer Grundschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBesG § 22
    Besoldung; Sonderzuwendung; Jubiläumsgabe; Zulage; Anwärterbezüge; Unterhaltsbeihilfe - Dienstliche Gründe für die Übertragung der Rektorenstelle einer Grundschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.12.2012 - 2 B 75.11

    Ausgleichszulage; dienstlicher Grund

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.09.2013 - 6 K 629/13
    Es ist daher im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um eine Stellenbewerbung handelt, die nach der persönlichen Befähigung im Hinblick auf das berufliche Fortkommen nachvollziehbar erscheint, oder ob persönliche Gründe wie bspw. eine beabsichtigter Wohnortwechsel als wesentliches Motiv allein- oder hauptentscheidend für den Stellenwechsel des Beamten waren (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 19.12.2012 - 2 B 75/11, Rdnr. 9; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Beschluss vom 26.09.2007 - 4 S 2465/06, Rdnrn. 4 ff. ; Clemens/Millack/Lantermann/Engelking/Henkel , Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, 91. Ergl. 2011, § 19a BBesG Rdnrn. 16 f.; Leihkauff , a.a.O., § 19a BBesG Rdnr. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2012 - 2 S 1000/12

    Beihilferechtliche Angemessenheit eines pauschalierten Tagessatzes einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.09.2013 - 6 K 629/13
    c) Der Anspruch der Klägerin auf Prozesszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten folgt aus der entsprechenden Anwendung der §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 289 Satz 1 und 247 BGB (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Urteil vom 21.12.2012 - 2 S 1000/12, Rdnr. 75 m.w.N. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2007 - 4 S 2465/06

    Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichszulage

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.09.2013 - 6 K 629/13
    Es ist daher im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um eine Stellenbewerbung handelt, die nach der persönlichen Befähigung im Hinblick auf das berufliche Fortkommen nachvollziehbar erscheint, oder ob persönliche Gründe wie bspw. eine beabsichtigter Wohnortwechsel als wesentliches Motiv allein- oder hauptentscheidend für den Stellenwechsel des Beamten waren (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 19.12.2012 - 2 B 75/11, Rdnr. 9; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Beschluss vom 26.09.2007 - 4 S 2465/06, Rdnrn. 4 ff. ; Clemens/Millack/Lantermann/Engelking/Henkel , Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, 91. Ergl. 2011, § 19a BBesG Rdnrn. 16 f.; Leihkauff , a.a.O., § 19a BBesG Rdnr. 33).
  • VG Freiburg, 28.11.2017 - 5 K 585/15

    Lehrer; Gewährung einer Fachleiterzulage; Anspruch auf Bewilligung einer

    Bei der Verleihung eines anderen Amtes infolge einer erfolgreichen Bewerbung auf einen ausgeschriebenen Dienstposten und einer Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind dienstliche Gründe im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 1 LBesGBW selbst dann anzunehmen, wenn die neue Verwendung dem Wunsch des Beamten entspricht und dieser durch seine Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle selbst initiativ geworden ist (Anschluss an die Rechtsprechung des VG Karlsruhe, Urteil vom 10.09.2013 - 6 K 629/13 -, juris).

    Bei der Verleihung eines anderen Amtes infolge einer erfolgreichen Bewerbung auf einen ausgeschriebenen Dienstposten und einer Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind daher regelmäßig dienstliche Gründe anzunehmen (vgl. hierzu VG Karlsruhe, Urteil vom 10.09.2013 - 6 K 629/13 -, juris; ebenso Schwegmann/Summer, a.a.O., § 64 LBesGBW Rn. 8).

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